Schulverweis wegen Lehrerfoto

Schüler filmt mit Handy Lehrer im Klassenraum
Unsplash / CoinViewApp / Taylor Flowe / Montage LfDI RLP

Heimlich mal ein Foto im Unterricht gemacht und verschickt – das kann zu Problemen führen! Ein Berliner Schüler soll seinen Lehrer fotografiert und die Bilder weiterverschickt haben. Als Konsequenz wurde dem Achtklässler ein Verweis erteilt und beschlossen, diesen auch auf dem Zeugnis zu vermerken.

Der Schüler fotografierte unbemerkt seinen Klassenlehrer und verbreitete die Bilder durch Nachrichtendienste unter den Schülern. Diese Bilder wurden anschließend unter den Schüler:innen digital weiterverschickt.

Der Schüler selbst hat angegeben, das Foto aus Langeweile und ohne Einverständnis gemacht und verschickt zu haben. Damit hat er nicht nur gegen die Hausordnung der Schule, sondern auch gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen.

Eine einberufene Klassenkonferenz beschloss einstimmig, dem Schüler einen Verweis zu erteilen. Der Berliner legte daraufhin einen Widerspruch gegen den Verweis ein, jedoch erfolglos. Anschließend reichte er eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. Doch auch dort wurde die Klage des Achtklässlers abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht erklärt seine Entscheidung, denn das Urteil soll nicht als Strafe, sondern als eine pädagogische Maßnahme dienen. Neben der Erziehung des Schülers soll die Funktionsfähigkeit der Schule beziehungsweise des Unterrichts weiterhin gesichert bleiben.

Mehr darüber, was du beim Fotografieren in der Schule oder auch beim Fotografiertwerden beachten musst, erfährst du in unserem Flyer: Fotos und Datenschutz. Was geht?!

Mehr:

beck.de

spiegel.de

merkur.de

Flyer: Fotos und Datenschutz. Was geht?!