Bildrechte

Das „Recht am eigenen Bild“ ist ein Persönlichkeitsrecht. Persönlichkeitsrechte schützen die Privatsphäre.

Das „Recht am eigenen Bild“

Wie oft hast du schon Bilder und Videos auf Instagram, TikTok und Snapchat geteilt, auf denen du mit anderen Menschen zu sehen bist? Wissen diese Personen davon? 
Oder hast du auch schon einmal Bilder zugeschickt bekommen, auf dem eine Person, die du kennst, in einer peinlichen Situation ist? Hast du die Bilder weitergeleitet?

Solche Situationen kommen oft vor. Schnell wird etwas geteilt oder weitergeleitet, ohne darüber nachzudenken, ob das für alle okay ist, die zu sehen sind. Das kann schnell gefährlich werden, zum Beispiel, wenn Bilder und Videos einer Person geteilt werden, die gemobbt wird oder sexuellen Missbrauch erlebt. Das „Recht am eigenen Bild“ soll vor solchen Situationen schützen. 

Bilder von dir gehören dir.

Egal, wer sie macht und ob du davon weißt oder nicht. Du entscheidest, wer sie sehen darf und wo sie verbreitet werden. Genau das gilt auch für deine Freund:innen und alle anderen Menschen: Sie entscheiden selbst, ob du Bilder von ihnen online teilen darfst. Das besagt das „Recht am eigenen Bild“. 

Sobald eine Person, zum Beispiel du, auf einem Foto zu erkennen ist, muss diese Person gefragt werden, ob das Bild geteilt oder verbreitet werden darf. Wird das Bild ohne Zustimmung veröffentlicht, kann das eine Straftat sein. 

Weitere Informationen

Das Recht am eigenen Bild
bpb.de

Recht am eigenen Bild bei Kindern und Jugendlichen
datenschutz.sachsen-anhalt.de

Fotos und Datenschutz - Was geht?!
Flyer des LfDI RLP

Recht am eigenen Bild und Datenschutz

Auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützt deine Persönlichkeitsrechte, aber anders als das Recht am eigenen Bild: 

  • Das Recht am eigenen Bild schützt davor, dass Bilder und Videos von einer Person nicht ohne deren Wissen verbreitet und im Internet veröffentlicht werden. Das Recht am eigenen Bild wird als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) geregelt. Abbildungen einer (erkennbaren) Person dürfen grundsätzlich nur dann ververöffentlicht werden, wenn deren Einwilligung vorliegt (§ 22 Satz 1 KunstUrhG).
  • Die DSGVO schützt davor, dass niemand ohne Zustimmung fotografiert oder gefilmt wird. Fotos und Videos von dir und anderen Personen sind personenbezogene Daten. Jemand kann dich auf dem Foto erkennen und anderen sagen, wer du bist. So regelt die DSGVO den Schutz der personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) und schränkt damit die Veröffentlichung von Fotos und Videos ein. 

Vorher um Erlaubnis fragen

Niemand darf also Bilder und Videos im Internet teilen, ohne die Personen, die zu sehen sind, vorher um Erlaubnis zu fragen. 

Was genau erlaubt ist, und was nicht, erfährst du in diesem Flyer "Fotos und Datenschutz - Was geht?!"

 

Das bedeutet: Niemand darf von dir Bilder und Videos teilen, ohne dich vorher zu fragen. 

Und auch du musst jedes Mal deine Freund:innen fragen, wenn du Bilder von ihnen teilst – besonders, wenn sie nicht mitbekommen, dass du sie fotografiert oder gefilmt hast.