Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für youngdata.de und alle Unterseiten dieser Domain.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V) ist bemüht, die Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Bedienhinweise

Barrierefreiheitsfunktionen:

Die Texte sind für einen Screenreader lesbar.
Die Kontraste sind fast überall gut sichtbar.
Die Schriftvergrößerung ist über den Browser frei wählbar (responsive Design).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V zum großen Teil vereinbar.

Nicht vereinbar sind: die weiße Schrift auf gelbem Grund auf der Startseite (Kontrast zu gering) und die Bildunterschriften, da sie nicht für Screenreader lesbar sind.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Die Erklärung der Barrierefreiheit ist mit den Ergebnissen einer automatisierten, toolbasierten Barrierefreiheitsprüfung konkretisiert. Die toolbasierte Prüfung kommt auf eine  Barrierefreiheit von rund 90% der Seite.
 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 9.5.2023 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 9.5.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Du hast Anmerkungen oder Hinweise zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehme mit uns Kontakt auf. Wir erklären dir, welche Barrieren bestehen. Du kannst dich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.

Wir beantworten deine Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74a
19055 Schwerin

Telefon: 0385/59494-0
Telefax: 0385/59494-58
E-Mail: info(at)datenschutz-mv.de

Durchsetzungsverfahren

Du bist mit der Bearbeitung deines Anliegens nicht zufrieden? Oder du hast innerhalb von sechs Wochen keine Antwort erhalten? In diesem Fall kannst du dich bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Deine Beschwerde kannst du wie folgt melden:

Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.

Per E-Mail an: ueberwachungsstelle(at)sm.mv-regierung.de.

Per Brief an:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124
19055 Schwerin

Bitte teile dafür deinen Namen, Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.