Glossar

Übersicht

Zweckbindung

Wenn eine Firma oder eine Person Daten von dir haben möchte, muss sie dir immer ganz genau erklären, was sie mit den Daten vorhat. Denn die Firma oder die Person möchte deine Daten für einem ganz bestimmten Zweck. Wenn du dann einwilligst, dass die Firma oder die Person deine Daten verwenden darf, gilt deine Einwilligung auch nur für diesen Zweck. Hat sich der Zweck erledigt, gilt auch deine Einwilligung nicht mehr. Dann müssen deine Daten gelöscht werden. Das ist dein Recht auf Löschung. Denn für andere Zwecke dürfen deine Daten nicht verwendet werden.