Informationsfreiheit

Informationszugangsrechte sollen das Vertrauen zwischen Staat und Bürger:innen stärken, indem öffentliches Verwaltungshandeln transparenter und nachvollziehbarer wird.

Dein Recht auf Informationen!

Wusstest du, dass du das Recht hast, Informationen von der Regierung zu erhalten? Das nennt sich Informationszugangsrechte und soll das Vertrauen zwischen Bürger:innen und dem Regierungshandeln stärken, indem es transparenter und nachvollziehbarer wird.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) gibt dir umfassende Auskunftsrechte im Zusammenhang mit behördlichen Vorgängen. Du hast das Recht auf Zugang zu vorhandenen, amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes und kannst Einblick in deren Verwaltungsvorgänge erhalten.

Dazu gehören nicht nur die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden, sondern auch andere öffentliche Einrichtungen wie die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Krankenkassen, Unfallversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und sogar das Jobcenter.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema „Informationsfreiheit“
www.bfdi.bund.de

Du hast grundsätzlich das Recht, von öffentlichen Stellen des Bundes amtliche Informationen zu bekommen – und das gilt für alle, egal wo du wohnst oder welche Staatsangehörigkeit du hast. Auch Firmen und Vereine dürfen solche Informationen anfordern. Das Beste ist, du musst nicht mal direkt in ein Verwaltungsverfahren involviert sein, um das Recht auf Informationen zu haben.

Das Informationsfreiheitsgesetz bezieht sich auf Informationen von öffentlichen Stellen des Bundes. Wenn es keine speziellen Regeln gibt, kannst du auf fast alle amtlichen Dokumente zugreifen, egal ob sie digital sind oder auf Papier stehen. Aber es gibt auch Ausnahmen: Entwürfe und Notizen, die nicht Teil eines offiziellen Vorgangs werden sollen, darfst du nicht einsehen.

Wenn du einen Antrag auf Informationszugang stellen willst, musst du ihn an die Behörde richten, die über die Informationen verfügt. Die Behörde muss eine Liste ihrer Informationen führen, die du dir ansehen kannst, um zu sehen, welche Informationen bei welcher Behörde zu finden sind. Wenn private Unternehmen für eine Behörde arbeiten, musst du den Antrag an die Behörde richten, die den Auftrag vergeben hat.

Hilfe beim Formulieren eines solchen Antrags findest du hier: fragdenstaat.de

Wenn du Informationen von einer Behörde haben möchtest, kann es sein, dass sie dir diese nicht geben dürfen. Das Gesetz gibt ihnen nämlich einige Ausnahmen, wann sie die Auskunft verweigern oder einschränken dürfen.

Ein Grund dafür kann sein, dass sie die persönlichen Daten anderer Leute schützen müssen. Oder dass es um geistiges Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse geht. Außerdem kann es auch um wichtige öffentliche Interessen gehen, wie beispielsweise um die Sicherheit von uns allen, um Kontroll- oder Überwachungsaufgaben oder um Gerichtsverfahren.

Die Behörde muss aber in jedem Fall sorgfältig prüfen und begründen, ob, wie und für wie lange eine dieser Ausnahmen im Gesetz zutrifft.