Informationsfreiheit

Informationszugangsrechte sollen das Vertrauen zwischen Staat und Bürger:innen stärken, indem öffentliches Verwaltungshandeln transparenter und nachvollziehbarer wird.

Dein Recht auf Informationen!

Wusstest du, dass du das Recht hast, Informationen von öffentlichen Stellen zu erhalten? Das nennt sich Informationszugangsrecht oder “Recht auf Neugierde" und soll das Vertrauen zwischen Bürger:innen und dem staatlichen Handeln z. B. von Behörden stärken, indem es transparenter und nachvollziehbarer wird.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und die der Länder (fast alle Bundesländer haben ein solches) geben dir umfassende Auskunftsrechte im Zusammenhang mit behördlichen Vorgängen. Du hast das Recht auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen und kannst Einblick in deren Verwaltungsvorgänge erhalten.

Gut zu wissen

Die meisten Datenschutzbeauftragten sind gleichzeitig auch Informationsfreiheits- bzw. Transparenzbeauftragte. Sie helfen dir weiter, wenn du Hilfe beim Ausüben deines Auskunftsrechts benötigst. Zudem stellen sie dir Informationen zu den Regelungen in ihren Bundesländern bereit, denn anders als beim Datenschutz sind hier die einzelnen Länder und nicht die EU zuständig.

Du hast grundsätzlich das Recht, von öffentlichen Stellen amtliche Informationen zu bekommen – und das gilt für alle, egal wo du wohnst oder welche Staatsangehörigkeit du hast. Auch Firmen und Vereine dürfen solche Informationen anfordern. Das Beste ist, du musst nicht mal direkt in ein Verwaltungsverfahren involviert sein, um das Recht auf Informationszugang zu haben. 

Wenn du einen Antrag auf Informationszugang stellen willst, musst du ihn an die Behörde richten, die über die Informationen verfügt. Wenn private Unternehmen öffentliche Aufgaben wahrnehmen, musst du den Antrag an die Behörde richten, die dieses Unternehmen mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragt hat.

Man spricht von einem Antrag, es handelt sich bei der Informationsfreiheit jedoch um eine Informationsabfrage ohne bestimmte Form. Das bedeutet, jede/r kann diesen formlosen Antrag zum Beispiel mündlich, per Telefon, per Email oder per Brief stellen. Hilfe beim Formulieren eines solchen Antrags findest du hier: fragdenstaat.de

Du hast einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Wenn es keine speziellen Regeln gibt, kannst du auf fast alle amtlichen Dokumente zugreifen, egal ob sie digital sind oder auf Papier stehen. Aber es gibt auch Ausnahmen: Entwürfe und Notizen, die nicht Teil eines offiziellen Vorgangs werden sollen, darfst du nicht einsehen.

Gesetzlich verankert solltest du die Informationen innerhalb eines Monats bekommen. Bei umfangreichen und komplexen Anträgen oder bei der Beteiligung Dritter, kann die Bearbeitung länger dauern. Darüber wirst du aber immer rechtzeitig informiert. 

Einfache Auskünfte mit geringem Arbeitsaufwand sind in der Regel kostenlos. Es kann aber passieren, dass bei einigen Auskünften mit hohem Aufwand Kosten (bis zu 500 Euro) anfallen könnten. Demzufolge bitte am besten im Voraus um eine Mitteilung, ob bei deiner Anfrage Kosten entstehen. Aufgrund dieser Schätzung kann man entscheiden, ob man an seinem Antrag festhalten möchte oder den Antrag zurückzieht. Manchmal ist es auch günstiger Akteneinsicht zu nehmen, als eine schriftliche Auskunft zu beantragen. Wenn Kosten anfallen, muss du bedenken: um Kosten zu übernehmen, muss man handlungsfähig sein. Das bedeutet, dass bei einem Antrag von Kindern und Jugendlichen die Unterschrift der Eltern notwendig ist. Um es auch Minderjährigen leicht und verständlich zu erklären, kannst du dir das PixiBuch und Video von den Daten-Füchsen zur Hilfe nehmen: Was ist Informationsfreiheit? 

Wenn du Informationen von einer Behörde haben möchtest, kann es sein, dass sie dir diese nicht geben dürfen. Das Gesetz gibt ihnen nämlich einige Ausnahmen, wann sie die Auskunft verweigern oder einschränken dürfen.

Ein Grund dafür kann sein, dass sie die personenbezogene Daten anderer Leute schützen müssen. Oder dass es um geistiges Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse geht. Außerdem kann es auch um wichtige öffentliche Interessen gehen, wie beispielsweise um die Sicherheit von uns allen also Schutz öffentlicher Belange, um Kontroll- oder Überwachungsaufgaben, um Schutz geistigen Eigentums, um Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, um Gerichtsverfahren oder schlicht darum, wenn die Behörde die Informationen nicht hat.

Die Behörde muss aber in jedem Fall sorgfältig prüfen und begründen, ob, wie und für wie lange eine dieser Ausnahmen im Gesetz zutrifft.

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