Der zweite Teil des AI-Acts tritt in Kraft

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Ab Februar 2025 gelten neue Regelungen des AI-Acts der EU. Die Verordnung trat im August 2024 in Kraft. Eine Neuerung in Artikel 4 sieht nun vor, dass Menschen, die mit KI arbeiten, sich mit dem Thema auskennen sollen. Firmen müssen nun ihr Personal für den Umgang mit KI schulen. Strafen für Unternehmen, die dem nicht nachkommen, soll es allerdings erstmal nicht geben. 

Der AI-Act sieht noch einen dritten Teil vor, der in Zukunft noch verabschiedet wird. Dann ist die Verordnung komplett wirksam. Der AI-Act fungiert auch als Antwort auf die großen KI-Modelle aus den USA und China, die außerhalb der Wirkungssphäre der EU liegen. Mit DeepSeek aus China und den aufgekündigten KI-Sicherheitsgesetzen in den USA durch Donald Trump ist es sinnvoll, Regeln für die KI-Nutzung einzuführen.

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