Mögliche Einschränkung der Informationsfreiheit?


Die Bundesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz verschärfen – und damit könnte es für Journalist:innen, NGOs und Bürger:innen, also auch dich, deutlich schwerer werden, staatliches Handeln nachzuvollziehen.
 

Was sich ändern soll:

  • Anfragen sollen künftig nur noch mit „berechtigtem Interesse“ möglich sein.

  • Wer Informationen will, soll den Grund für die Anfrage angeben müssen.

  • Der Kreis der Antragsberechtigten soll kleiner werden.

  • Nur noch natürliche Personen sollen Anfragen stellen dürfen; Organisationen, Vereine und Medien könnten ausgeschlossen werden.

  • Es wird geprüft, ob nur noch in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger:innen Anfragen stellen dürfen.

  • Die Namen von Behördenmitarbeitenden sollen in Dokumenten künftig grundsätzlich geschwärzt werden.

  • Die Gebühren für Anfragen sollen steigen; der bisherige Kostendeckel von 500 Euro könnte wegfallen.

  • Bei sensiblen Themen wie kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und Forschung könnten Behörden Anfragen leichter ablehnen.

Kritiker:innen sagen, dass damit Transparenz, Pressefreiheit und Kontrolle von Macht geschwächt werden. Die Regierung begründet die Pläne mit Schutz vor Anfeindungen, mehr Sicherheit, mehr Komfort für Bürger und Verwaltung und einer komplexeren Bedrohungslage. Kritiker:innen halten allerdings dagegen, dass es schon heute Ausnahmen für sensible Daten gibt und dass mehr Transparenz das Vertrauen in den Staat eher stärken würde als weniger.
 

Die Reaktionen auf die Verschärfungen fallen entsprechend scharf aus: Human Rights Watch spricht von einem Angriff auf grundlegende Menschenrechte und auf die Möglichkeit, Regierung und Behörden zur Rechenschaft zu ziehen. Auch Netzpolitik.org, Reporter ohne Grenzen, FragDenStaat und weitere Organisationen sehen darin einen Frontalangriff auf Pressefreiheit, Transparenz und investigative Recherche. 

Dabei gilt das Informationsfreiheitsgesetz seit 2006 als wichtiges Werkzeug, um Dokumente, Verträge und Abläufe in Behörden einzusehen und so Missstände aufzudecken.

 

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