In Baden-Württemberg hat der Landesdatenschutzbeauftragte ein Bußgeld von 3.500€ gegen einen Polizisten verhängt, der sein Amt und die damit verbundene Vertrauensstellung für private Zwecke missbraucht hatte.
Was genau war passiert? Fangen wir etwas weiter vorne an.
In Deutschland gibt es das Melde- und das Passregister, in dem verschiedene Daten von Bürger:innen gespeichert werden. Das ist wichtig, denn anhand dieser Daten können private Personen oder Stellen untereinander in Kontakt treten und öffentliche Stellen können mit diesen Daten ihre Aufgaben erfüllen.
Als staatlicher Akteur hat auch die Polizei Zugriff auf Melde- und Passdaten. Dies machte sich ein Polizist aus Baden-Württemberg zunutze. Der besagte Beamte führte eine Liste von Frauen, denen er als Polizist begegnete und bewertete diese nach Aussehen auf einer Skala von 1-10. Ab einem bestimmten Wert griff der Polizist illegal auf das Passregister zu, um sich Zugang zu Lichtbildaufnahmen der Frauen zu verschaffen.
Letztendlich wurde der Beamte erwischt; gegen ihn wurde nun ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Weiterhin verhängte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg gegen den Beamten ein Bußgeld in Höhe von 3.500€.