Die Gesellschaft für Freiheitsrechtete (GFF) hat Beschwerde bei der Bundes-Netz-Agentur und der EU-Kommission, über die Bewerbung von Stalking-Apps auf Google, eingereicht. Dabei bemängeln sie, dass Stalking-Apps sehr einfach über die Suchmaschine zu finden sind. Die GFF sieht die Apps als eine Gefahr insbesondere für Frauen und Mädchen, die dadurch verfolgt und im schlimmsten von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen werden könnten.
Doch was können diese Apps überhaupt? Sie können zu aller erst unbemerkt auf dem Handy der Gestalkten installiert werden. Die Apps sind also bei Normalgebrauch des Handys für die Ausspionierten nicht sichtbar. Das Stalking läuft über das Senden verschiedenster extrem privater Daten an den Stalker. Dieser kann so den Standort nachverfolgen, sehen, welche Webseiten besucht wurden und E-Mails und andere Nachrichten mitlesen. Es können sogar Telefonate mit angehört werden und die Kamera kann unbemerkt ein und ausgeschaltet werden. Dies sind massive Eingriffe in die Privatsphäre.
Viele dieser Apps bezeichnen sich selbst als Programme zum Kinderschutz, doch herkömmliche Familien-Apps weisen andere Funktionen auf. Hinzu kommt, dass Cyber-Stalking strafbar ist. Es drohen in Deutschland für schweres Stalking bis zu fünf Jahre in Haft. Trotz der Strafbarkeit stieg die Nutzung der Apps in den letzten Jahren jedoch massiv an.
Die EU-Kommission soll nun ein Verfahren gegen Google eröffnen. In der EU gilt nämlich der DSA (Digital Services Act). Ein Gesetz, das Suchmaschinen dazu verpflichtet, Risiken im Internet zu verringern. Darunter fallen auch Apps, die Gewalt an Frauen fördern. Die GFF erhofft sich durch ein Verfahren eine Einschränkung der Werbung bei Google und somit eine Verringerung solcher Stalking-Fälle.