Wer wann was über Dich weiß, das kannst Du selbst bestimmen
Das besagt Dein Grundrecht auf Datenschutz. Nur dann, wenn ein Gesetz es erlaubt oder Du selbst eingewilligt hast, dürfen die Verwaltung, Unternehmen und andere Stellen in Dein Recht auf Datenschutz eingreifen, also Informationen über Dich erheben, weitergeben oder auf andere Weise nutzen.
Wir helfen Dir!
Bitte wende Dich an uns, wenn Du den Eindruck hast, dass sich eine dieser Stellen nicht an die Regeln hält. Auch sonst helfen wir Dir gern dabei, Dein Grundrecht auf Datenschutz durchzusetzen!
Außerdem kannst Du nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz Informationen von Behörden anschauen: Zum Beispiel über Kindergartengebühren oder Unterstützungsprogramme, an denen Eure Schule teilnehmen kann.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Steffen Bothe als Vertreter im Amt
Arndtstraße 1
27570 Bremerhaven
Telefon: 0471/596-2010 oder 04213612010
E-Mail: office(at)datenschutz.bremen.de