Nachdem im April 2024 ein Gesetz in den USA verabschiedet wurde, dass die chinesische Firma ByteDance zu einem Verkauf ihrer Tochterfirma TikTok zwingt, hat ByteDance nun Berufung eingelegt.
Im Urteil vom April wurde ByteDance eine Frist von neun Monaten gesetzt, um TikTok bis zum 19. Januar 2025 zu verkaufen. DanceByte möchte allerdings einen Verkauf verhindern. Vor dem Bundesgericht Washington soll nun bis zum sechsten Dezember entschieden werden, ob der Verkauf stattfinden muss.
Die USA beschuldigen TikTok, mit den aus TikTok erhaltenen Daten Spionage zu betreiben. Außerdem werfen die USA dem Unternehmen mögliche Beeinflussung von Wahlen vor. Bisher hatte ByteDance dies verneint. Beim Vorgehen gegen das Verbot beruft sich ByteDance auf die Meinungsfreiheit.
Viele junge Menschen in den USA sind gegen ein Verbot, da die Plattform unter ihnen sehr beliebt ist. Manche Abgeordnete befürchten, dass ein Verbot gekippt wird, da die Meinungsfreiheit in den USA einen sehr hohen Stellenwert genießt. Auch die beiden Präsidentschafts-Kandidaten Donald Trump und Kamala Harris nutzen TikTok um vor allem junge Wähler von sich zu überzeugen.
Wie viele Social Media Anbieter, sammelt auch TikTok in großem Umfang Nutzerdaten. Diese Daten können die Videos sein, die ihr anschaut, wie lange ihr ein bestimmtes Video schaut und vieles mehr. Aus diesen Daten kennt TikTok euch dann so gut, dass ihr einfacher beeinflusst werden könnt, es werden euch zum Beispiel Accounts und Inhalte einer Partei vorgeschlagen, um eure Meinung zu ändern.
Interessant ist, dass sogar die USA - die auch große Datenkraken wie den Meta-Konzern mit Instagram und WhatsApp oder Alphabet Inc. mit Google im eigenen Land ansässig haben - sich Sorgen machen, dass die Daten ihrer Bürger*innen in die Hände chinesischer Staats-Konzerne fallen. Aus Sicht der EU ist die Datenverarbeitung durch andere Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO schon seit einigen Jahren ein häufig diskutiertes Problem. Auch in Deutschland gibt es schon Einschränkungen zur TikTok-Nutzung: Angestellte des Bundespresseamts dürfen TikTok zum Beispiel nicht auf ihre Dienst-Handys herunterladen.
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