Für wen gilt das Recht am eigenen Bild?

Das Persönlichkeitsrecht „Recht am eigenen Bild“ gilt für alle Personen: egal ob minderjährig oder erwachsen.

Das heißt: Auch ein Baby hat ein Recht am eigenen Bild. Natürlich kannst du als Baby dieses Recht nicht einklagen. Später geht das aber schon!

 

Du entscheidest schon früh mit

Spätestens ab acht Jahren gilt die „Doppelzuständigkeit“: Nicht nur die Eltern, sondern auch das Kind muss dem Bild zustimmen. Deine Eltern müssen sich genauso an das Recht am eigenen Bild halten: Wenn du nein sagst, darf das Bild nicht mit anderen geteilt werden. Das gilt auch für Bilder, die in der Schule gemacht werden, zum Beispiel auf Klassenfahrten.

Bei schönen Bildern ist den meisten Menschen das Recht am eigenen Bild egal. Von dir gibt es bestimmt auch Bilder auf Instagram oder Videos auf TikTok, bei denen du nicht ausdrücklich gefragt worden bist, ob sie geteilt werden dürfen. 

Trotzdem ist es ratsam, alle Menschen auf dem Bild oder Video vor dem Teilen um Erlaubnis zu fragen. Und das auch von deinen Freund:innen einfordern. So verhinderst du, dass irgendwann mal Bilder geteilt werden, die dir oder anderen unangenehm sind oder sogar jemandem schaden.