Wann gilt das Recht am eigenen Bild nicht?

Überall gibt es Ausnahmen. Auch das Recht am eigenen Bild wird nicht immer angewendet.

 

Im Kunsturhebergesetz, in dem das Recht am eigenen Bild formuliert wird, steht zum Beispiel: 
Wenn du Geld annimmst, damit ein Foto von dir gemacht wird, hast du auch zugestimmt, dass es verbreitet werden darf. Auch, wenn du es nicht explizit gesagt hast. 

Es gibt auch noch mehr Ausnahmen, die im Paragraph 23 des Kunsturhebergesetzes benannt werden:

 

Berühmte Menschen 

Berühmte Menschen dürfen in der Öffentlichkeit fotografiert werden, denn sie sind „Personen der Zeitgeschichte“. Dazu gehören Schauspieler:innen, Politiker:innen und all die Personen, die öffentlich im Internet auftreten und auch wirklich bekannt sind. 

Triffst du sie aber in privaten Situationen, zum Beispiel in einem Restaurant oder beim Einkaufen, musst du sie erst fragen! Dann sind sie nämlich nicht als prominente Person unterwegs, sondern als Privatperson und haben genau dieselben Rechte wie du.

 

Demonstrationen und Öffentlichkeitsarbeit

Für Berichterstattung, also Zeitungen oder Dokumentation auf Social Media, kann auch auf öffentlichen Veranstaltungen fotografiert werden. Das gilt auch für Demonstrationen: Gehst du auf eine Demonstration, darfst du fotografiert werden. Denn hier kommen alle Menschen mit dem Ziel zusammen, gemeinsam Aufmerksamkeit auf ihr Thema zu lenken. Du musst also damit rechnen, dass du fotografiert wirst, wenn du auf eine Demonstration gehst. Diese Bilder dürfen dann von Journalist:innen in Zeitungen oder im Internet geteilt werden.  

Fotograf:innen müssen aber trotzdem nachfragen, wenn eine Person besonders im Vordergrund steht oder fast alleine auf dem Bild zu sehen ist. Und auch du solltest immer nachfragen, bevor du ein Foto von anderen Menschen machst. Denn neben dem Recht am eigenen Bild geht es auch um Höflichkeit und das Respektieren der Privatsphäre anderer.

 

Panoramafreiheit und „menschliches Beiwerk“ 

In Deutschland darfst du Straßen und Gebäude von außen einfach so fotografieren – auch Graffiti, Malereien an Hauswänden oder Skulpturen. Das sagt die sogenannte Panoramafreiheit – die Freiheit, deine Umgebung zu fotografieren. 
Was ist, wenn auf der Straße oder Brücke, die du fotografieren willst, Menschen herumlaufen? Du kannst nicht stundenlang warten, bis niemand mehr da ist. Musst du auch nicht – denn auch hier gilt das Recht am eigenen Bild nicht. Wenn die Menschen nicht gut erkennbar sind, nicht im Vordergrund des Bildes und vor allem nicht relevant für das Bild sind, gibt es keine Probleme. 

Du siehst: Es gibt Ausnahmen für das Recht am eigenen Bild.

 

Sei lieber vorsichtig!

Trotzdem solltest du beim Fotografieren eher vorsichtig sein, denn auch das Gericht entscheidet je nach Einzelfall anders. Vor allem, wenn die Bilder den abgebildeten Menschen Probleme machen. Überlege also zuerst, ob du den Menschen auf deinem Bild schaden könntest, wenn du das Bild im Internet teilst!