Wann ist eine Videoüberwachung erlaubt?

Bei einer Videoüberwachung gelten die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die regeln, wann personenbezogen Daten, also beispielsweise Aufnahmen von dir, aufgezeichnet werden dürfen.

 

Grundsätzlich gilt: 

Niemand darf einfach so ein bestimmtes Gelände oder Gebäude überwachen, ohne eine gute Begründung zu haben. Für jede Kamera muss deshalb ein genauer Grund dokumentiert werden, wieso sie nötig ist. 

Eine Videoüberwachung ist nur erlaubt, wenn sie die einzig sinnvolle Lösung ist. Derjenige, der die Kamera für die Überwachung einsetzt, muss ein berechtigtes Interesse begründen. Denn jede Überwachung betrifft auch die Grundrechte und Grundfreiheiten der Personen, die dabei gefilmt werden. Deshalb muss immer bewertet werden, ob das Verhältnis zwischen der Gefahrenlage und den Einschränkungen der Privatsphäre stimmt.

Dies gilt übrigens sowohl für öffentliche Plätze, an denen du dich aufhältst, als auch in deinem privaten Umfeld.

 

Was ist ein berechtigtes Interesse?

Ein berechtigtes Interesse wäre zum Beispiel, wenn in der Vergangenheit Beschädigungen, Einbrüche oder andere Gefahrensituationen aufgetreten sind. Auch Orte, die typischerweise gefährdet sind wie Tankstellen oder Juweliere, dürfen videoüberwacht werden.

 

So wenig Videoüberwachung wie möglich

Grundsätzlich wird versucht, die Überwachung so gering wie möglich zu halten. Dafür wird eingeschränkt, wann die Kameras filmen dürfen, welche Bereiche gefilmt werden und ob die Aufnahmen gespeichert werden. Selbst wenn eine Speicherung der Daten nötig ist, müssen diese normalerweise nach spätestens 72 Stunden gelöscht werden. 

Die Videokameras müssen regelmäßig geprüft werden, damit sie geschützt vor Hacking-Versuchen sind. Zudem muss der ganze Ablauf genau dokumentiert werden.

 

Auf eine Videoüberwachung muss hingewiesen werden

Außerdem wirst du nie überwacht, ohne dass du davon weißt. Du wirst mit einem gut sichtbaren Hinweisschild über den Grund, die Speicherdauer und die Berechtigung der Kameras informiert. Außerdem findest du auf dem Schild auch einen Verweis, wo du noch mehr dazu nachlesen kannst. Ausnahmen, zum Beispiel bei der Verfolgung von Straftaten, müssen gerichtlich begründet werden.

Videoüberwachung geht also nicht einfach so!

 

Die Regeln gelten auch privat

Aber auch wenn die Kameraüberwachung privat, im eigenen Haus, in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück genutzt werden soll, gibt es dazu Gesetze. 

Das eigene Grundstück darf jeder filmen und die Aufnahmen auch speichern. 

Aber auch hier darfst du nicht filmen oder gefilmt werden, ohne dass du darauf hinweist oder hingewiesen wirst. 
Verboten ist auch, mit der eigenen Kamera öffentlichen Raum zu filmen. Das heißt, der Gehweg, das Nachbargrundstück oder die Straße sind für Aufnahmen tabu!

 

Für Kamera-Attrappen gilt das Gleiche

Die Regelungen gelten übrigens auch für Kamera-Attrappen. Denn obwohl sie nicht wirklich filmen, sollst du dich nicht unbehaglich und beobachtet fühlen müssen.