Wer darf deine Daten speichern?

Eine Frau tippt auf einem iPad.

Grundsätzlich gilt: niemand. Es sei denn, es gibt einen Grund, der vorher im Gesetz (DSGVO) festgelegt wurde.

 

Manchmal braucht jemand spezielle und persönliche bzw. personenbezogene Daten von dir. Zum Beispiel benötigt deine Schule Daten wie deine Adresse, um dir oder deinen Eltern Briefe zu schicken, oder deine Noten, um dir ein Zeugnis zu erstellen. Aber deine Schule darf deine Daten nicht an andere weitergeben und zum Beispiel deine Adresse auf Instagram posten.

 

Manche Daten sind besonders geschützt

Auch Ärzt:innen haben sehr besondere Daten über dich: Deine Krankheiten, Allergien oder Unfälle, die du hattest. Solche speziellen Daten darf medizinisches Personal natürlich nicht weitergeben, teilweise nicht einmal gegenüber der Polizei oder einem Gericht.

In den oben genannten Fällen ist es erlaubt, dass jemand Daten über dich besitzt und speichert. Personenbezogene Daten zu besitzen und zu verarbeiten, ist aber auch nur so weit erlaubt, wie es notwendig ist und für einen bestimmten Zweck benötigt wird.

 

Du musst gefragt werden

Deshalb wirst manchmal ausdrücklich gefragt, ob deine Daten weiterverwendet werden dürfen – also über den notwendigen Zweck hinaus. Zum Beispiel von Apps, die wollen, dass du erlaubst, dass sie auf deine Fotos oder deinen Standort zuzugreifen können. Denn ohne deine Erlaubnis wäre das Speichern dieser Daten verboten.

Es gibt aber auch Personen, Unternehmen, Organisationen und Institutionen, die ein großes Interesse an deinen Daten haben und deshalb versuchen, so viele Daten wie möglich von dir und allen anderen Menschen zu sammeln.

Deshalb gibt es den Datenschutz, Regeln und Gesetze, wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um dich vor dieser Sammelwut zu schützen und zu verhindern, dass deine Daten für Zwecke missbraucht wird, die dir unter Umständen Schaden können.