Post von der Bundeswehr?

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Auf einmal landet an dich persönlich adressierte Post von der Bundeswehr in deinem Briefkasten, obwohl du nie irgendwo aktiv zugestimmt oder deine Adresse angegeben hast? Bei Werbung gibt's da doch klare Regeln, aber was gilt in diesem Fall?

Vielleicht habt ihr mitbekommen, dass Freunde von euch oder auch ihr selbst seit Anfang 2026 Post von der Bundeswehr bekommen habt. Manchmal waren es Briefe, manchmal Postkarten. Immer wart ihr aber direkt persönlich angesprochen. Da fragt sich manch einer, wieso das denn sein kann, dass die einfach so deine Adresse verwenden dürfen für solche Art der “Werbung”. Immerhin ist es in der Regel so, dass du für die Verwendung deine Adresse durch Unternehmen zustimmen oder ein entsprechendes Feld im Internet anklicken musst. 

Es gibt aber manche Formen der „Werbung“, für die deine Adresse beim für dich zuständigen Meldeamt abgerufen werden darf, ohne dass du vorher zustimmen musstet. Ein Beispiel, neben der Bundeswehr, sind zum Beispiel politische Parteien. Hier haben wir dir schon mal erklärt, wieso du vor den Wahlen als Erstwählerin oder Erstwähler unter Umständen Post bekommst.

Bei der Post durch die Bundeswehr handelt es sich um das gleiche Prinzip, denn auch hier gibt es eine Rechtsgrundlage für diese Form der Datenweitergabe. In § 58c Abs 1 des Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) ist geregelt, dass die Meldeämter immer zum 31. März Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift von Personen, die im darauffolgenden Kalender Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) übermittelt. Außerdem legt der Paragraph fest, dass die Daten nur zweckgebunden verwendet werden dürfen, und zwar um Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zu versenden. Und spätestens nach Ablauf eines Jahres nach Übermittlung muss das Bundesamt Deine Daten wieder löschen. Du hast also erstmal nicht zu befürchten, dass du danach wiederholt kontaktiert wirst.

Neu ist allerdings, dass die Widerspruchsmöglichkeit abgeschafft wurde. Anders als bei Wahlwerbung, der du im Vorfeld widersprechen kannst, musst du die Kontaktaufnahme der Bundeswehr also hinnehmen.

Mehr:
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